AGB der Schlaak Kunststoff GmbH
(Stand 23.05.2008)

1. Für alle Lieferungen und Leistungen der Schlaak Kunststoff GmbH gelten die folgenden Geschäftsbedingungen. Bei Rahmenvereinbarungen gelten diese Bestimmungen auch dann, wenn sie in den Rahmenvertrag einbezogen wurden und nicht erneut Bezug auf sie genommen wurde. Einer Gegenbestätigung des Vertragspartners, der seine Geschäftsbedingungen einbeziehen möchte, wird widersprochen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind schriftlich vorzunehmen.

2. Angebote, Auftragsbestätigungen, Entwürfe, Reisekosten, Machbarkeitsstudien und sonstige Vorleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Das gilt auch für den Ersatz infolge von Verschleiß und die Kosten für Aufbewahrung. Fertigungsmittel bleiben im Besitz der Schlaak Kunststoff GmbH . Zu ihrer Aufbewahrung ist die Schlaak Kunststoff GmbH nach Vertragsende und nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet, grundsätzlich aber nicht länger als ein Jahr nach der letzten Lieferung an den Vertragspartner.

3. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Mehrwertsteuer hat der Vertragspartner in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten. Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, Fracht u. Zoll. Ersatzteile unverpackt ab Werk. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Schlaak Kunststoff GmbH .

4. Werden Materialien vom Vertragspartner oder einem Dritten seiner Wahl gestellt, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit zu liefern. Bei Nichterfüllung dieser Anforderungen verlängert sich die Lieferzeit der Schlaak Kunststoff GmbH angemessen. Der Vertragspartner trägt die entstehenden Mehrkosten.

5. Lieferzeiten werden vereinbart. Sie können nur eingehalten werden, wenn der Vertragspartner den ihm obliegenden Pflichten nachgekommen ist. Bei nachträglichen Wünschen des Vertragspartners verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt ist oder die Versandbereitschaft dem Vertragspartner mitgeteilt wird. Gerät die Schlaak Kunststoff GmbH in Verzug, so kann der Vertragspartner nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

a. Der Vertragspartner hat der Schlaak Kunststoff GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen, die mit dem Zugang der Nachfristsetzung bei der Schlaak Kunststoff GmbH beginnt.

b. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner grundsätzlich nur verlangen, wenn die Schlaak Kunststoff GmbH oder ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

c. Macht der Vertragspartner von den vorstehenden Rechten innerhalb einer Frist von 6 Monaten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen zu.

d. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Schlaak Kunststoff GmbH nicht zu vertreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen bei der Schlaak Kunststoff GmbH oder bei Vorlieferanten. Insoweit ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

e. Hat die Schlaak Kunststoff GmbH die Nichteinhaltung von Fristen und Termine zu vertreten oder befindet sie sich in Verzug, so hat der Vertragspartner im Falle eines eingetretenen Schadens Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB ist ausgeschlossen.

6. Die Schlaak Kunststoff GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu 10% sind zulässig.

7. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk bzw. Lager der Schlaak Kunststoff GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.

8. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann die Schlaak Kunststoff GmbH spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Konkretisierung verlangen. Kommt der Vertragspartner diesem Verlangen nicht innerhalb zwei Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung nach, ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, eine zweiwöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern. Abrufaufträge können eine Laufzeit von max. 12 Monaten haben und müssen bis dahin abgenommen werden. Die Schlaak Kunststoff GmbH ist berechtigt, nach Ablauf der Zeit die nicht abgenommenen, vereinbarten Mengen in Rechnung zu stellen.

9. Nimmt der Vertragspartner die Ware nicht an, so ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 10 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

10. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als einen Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft, so ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, dem Vertragspartner die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 3% des Rechnungsbetrages für jeden Monat der Verzögerung in Rechnung zu stellen.

11. Die Rechnungen für Fertigwaren sind in Euro an die Schlaak Kunststoff GmbH zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug. Ersatzteile, Reparaturen sowie Leistungen und Dokumentationen werden nur gegen netto Kasse oder Nachnahme geliefert bzw. ausgeführt. Für Werkzeuge (Formen) und Vorrichtungen sind 1/2 des Preises bei Bestellung, 1/4 bei Empfang der Ausfallmuster und 1/4 nach Freigabe netto ohne Skontoabzug zu bezahlen. Sollte Skontoabzug vereinbart werden, ist der Vertragspartner nur zum Abzug berechtigt, wenn der Schlaak Kunststoff GmbH keine anderen fälligen Forderungen gegen ihn zustehen, Zahlungen gelten als bewirkt, wenn die Schlaak Kunststoff GmbH über sie verfügen kann. Schecks und Wechsel werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind der Schlaak Kunststoff GmbH unverzüglich zu vergüten. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Die Schlaak Kunststoff GmbH ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts der Bestellers durch Sicherungsleistung – insbesondere auch durch Bankbürgschaft – abzuwenden.

12. Bis zur Erfüllung aller bestimmten oder bestimmbaren Forderungen, die der Schlaak Kunststoff GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Vertragspartner und/oder seine Konzernunternehmen zustehen, werden der Schlaak Kunststoff GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen des Vertragspartners nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen der Schlaak Kunststoff GmbH um mehr als 20% übersteigt:

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche (Vorbehaltsware) der Schlaak Kunststoff GmbH gegen den Vertragspartner Eigentum der Schlaak Kunststoff GmbH . Das gilt auch dann, wenn einzelne Ware bezahlt worden ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

Für den Fall des Erlöschens des (Mit-) Eigentums der Schlaak Kunststoff GmbH durch Verbindung oder Vermischung wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der Sache wertanteilmäßig (Grundlage ist der Rechnungswert der Schlaak Kunststoff GmbH ) an die Schlaak Kunststoff GmbH übergeht. Die Übergabe des Miteigentums wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Vertragspartner das (Mit-) Eigentum der Schlaak Kunststoff GmbH unentgeltlich und sorgfältig verwahrt. Solange der Vertragspartner nicht im Verzug ist, ist er berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Kaufvertrag oder sonstigen Rechtsgründen (z.B. Ansprüche gegen Versicherung oder aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherheitshalber an die Schlaak Kunststoff GmbH ab. Die Abtretung bezieht sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Vertragspartners mit seinen Kunden ergeben. Nach Aufforderung der Schlaak Kunststoff GmbH wird der Vertragspartner die Abtretung offen legen und der Schlaak Kunststoff GmbH die zur Geltendmachung der erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herausgeben und sie von den Kosten der Rechtsverfolgung freistellen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum der Schlaak Kunststoff GmbH hinweisen und die Schlaak Kunststoff GmbH unverzüglich informieren. Kosten und Schäden, die durch solche Zugriffe entstehen, trägt der Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Schlaak Kunststoff GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erhält der Vertragspartner aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung seiner abgetretenen Forderungen von seinen Kunden Wechsel, so geht das Eigentum an diesen Papieren mit dem verbrieften Recht sicherungshalber auf die Schlaak Kunststoff GmbH über. Die Übergabe der Wechsel wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Vertragspartner sie für die Schlaak Kunststoff GmbH in Verwahrung nimmt und sie sodann unverzüglich und zutreffend indossiert an die Schlaak Kunststoff GmbH aushändigt. Für den Fall, dass der Gegenwert der an die Schlaak Kunststoff GmbH abgetretenen Forderungen in Schecks bei dem Vertragspartner oder bei einem, Geldinstitut des Vertragspartners eingeht, ist dieser zur unverzüglichen Meldung der Eingänge und zur Abführung verpflichtet. Das Eigentum an den Schecks geht mit dem verbrieften Recht auf die Schlaak Kunststoff GmbH über, sobald der Vertragspartner die Schecks erhält. Die Übergabe der Papiere wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Vertragspartner sie für die Schlaak Kunststoff GmbH in Verwahrung nimmt und sie unverzüglich und zutreffend indossiert an die Schlaak Kunststoff GmbH aushändigt.

13. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nach, oder werden der Schlaak Kunststoff GmbH andere Umstände bekannt, die begründete Zweifel über die Kreditfähigkeit des Vertragspartners aufkommen lassen ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks erteilt worden sind. In diesem Fall ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Ist der Vertragspartner im Verzug, so ist die Schlaak Kunststoff GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von ihren Kreditgebern berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite oder gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

14. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, fehlen ihr vertraglich vereinbarte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Schlaak Kunststoff GmbH nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung trotz Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten hat der Vertragspartner das Recht, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Es wird keine Gewähr übernommen bei: ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung, nachlässiger Behandlung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Zusatz- oder Austauschwerkstoffe durch den Vertragspartner oder Dritte.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Gefahrübergang; es sei denn, der Vertragspartner ist seinen Untersuchungs- und Mitteilungspflichten nach den §§ 377, 378 HGB nicht nachgekommen.

Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Schlaak Kunststoff GmbH sowie im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften die Schlaak Kunststoff GmbH und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung wie folgt:

a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b) Die Haftung für Sachschäden ist auf die Leistungen der für diese Fälle abgeschlossenen Versicherung der Schlaak Kunststoff GmbH beschränkt.
c) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.

15. Ist der Vertragspartner Unternehmer oder Kaufmann, so ist – auch für Scheck- und Wechselverfahren - Magdeburg ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen vom 01.07.1964 betreffend einheitlicher Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.